Colloquium in München/Gauting
Conveners: Sebastian Frenzel (Technische Universität Dresden), Alexandra Ortmann (Berlin), Désirée Schauz (Technische Universität München), Richard F. Wetzell (Deutsches Historisches Institut Washington)
Die gesellschaftliche Auseinandersetzung mit Kriminalität und Justiz unterliegt Konjunkturen. In Deutschland sind in den letzten Jahren die Sicherheitsverwahrung, körperliche Gewalt sowie das Verhältnis von medialer Berichterstattung und Unschuldsvermutung zentrale öffentliche Themen gewesen. Auf globaler Ebene stehen Terrorismus und politisch motivierte Gewalt, sicherheitspolitische Maßnahmen wie Überwachung und Folter und deren Auswirkungen auf die gesamtgesellschaftliche Ordnung im Vordergrund des Interesses. Wie die meisten Themen der Justiz- und Devianzgeschichte sind diese Debatten Historikerinnen und Historikern seltsam vertraut und weisen doch epochen- und kontextbezogene Spezifika auf. Die historische Auseinandersetzung mit abweichendem Verhalten und Justiz findet daher immer auf drei Ebenen statt: Neben die Erforschung der juristischen Abläufe, Definitionen und Diskurse treten die Analyse der gesellschaftlichen und staatstheoretischen Rolle der Justiz und der sozialen Kontrollinstanzen, und schließlich auch Erkenntnisse über die allgemeinen gesellschaftlichen Machtverhältnisse. Auf diese Weise hilft eine historische Perspektive aktuelle kriminalitäts- und sicherheitspolitische Diskussionen in größere gesellschaftliche Zusammenhänge einzuordnen.
In Deutschland kann die Erforschung der Geschichte von Kriminalität und Strafjustiz mittlerweile auf eine mehr als 20-jährige Tradition zurückblicken. Dabei haben sich die Untersuchungszeiträume inzwischen vom Mittelalter und der Frühen Neuzeit auf die Zeitgeschichte ausgedehnt; die methodischen Ansätze sind vielfältiger geworden; und juristische Quellen werden längst nicht nur von denjenigen verwendet, deren primäres Erkenntnisinteresse in der Kriminalitäts- oder Justizgeschichte selbst liegt.